Personalausweisnummer: Was sie verrät und was Fremde damit können
Wo die Personalausweisnummer steht, wie sie aufgebaut ist und was ein Fremder damit anfangen kann. Dazu: Ausweiskopie schwärzen, Verlust, Sperre.
Die Wohnung ist hell, die Miete fair, der Vermieter freundlich. Nur besichtigen geht gerade nicht, er sei beruflich im Ausland. Ob du ihm vorab ein Foto deines Ausweises schicken könntest, Vorder- und Rückseite, damit er weiß, mit wem er es zu tun hat? Spätestens da stellt sich die Frage, hinter der viele der zehntausenden monatlichen Google-Suchen nach der Ausweisnummer stecken dürften: Was kann jemand mit meiner Personalausweisnummer eigentlich anfangen?
Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Mit der Nummer allein kann ein Fremder erstaunlich wenig. Mit dem Foto der ganzen Karte dagegen eine ganze Menge, und das liegt nicht an der Nummer, sondern an allem, was daneben steht. Dieser Artikel geht die Karte Feld für Feld durch, erklärt, welche Nummer wofür da ist, und zeigt, wann eine Kopie erlaubt ist, was du darauf schwärzen darfst und was zu tun ist, wenn der Ausweis weg ist oder ein Bild davon im Netz kursiert.
Ein Hinweis vorab: Hier geht es um Gesetze, und wir sind keine Kanzlei. Wo wir Paragrafen nennen, haben wir sie im Wortlaut nachgelesen, Stand Oktober 2026. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Wo steht die Personalausweisnummer?
Auf dem aktuellen Personalausweis im Scheckkartenformat steht sie auf der Vorderseite oben rechts. Neun Zeichen, Ziffern und Großbuchstaben gemischt. Im Gesetz heißt sie Seriennummer, das Bundesinnenministerium spricht von Dokumentennummer, im Alltag sagen alle Ausweisnummer. Gemeint ist immer dasselbe.
Ein zweites Mal findest du sie auf der Rückseite. Unten stehen dort drei Zeilen in einer gleichförmigen Schrift voller spitzer Klammern, die maschinenlesbare Zone. Die erste Zeile beginnt mit „IDD“ für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, danach folgen zwei Klammern und dann die Personalausweisnummer, direkt gefolgt von einer einzelnen Ziffer. Diese letzte Ziffer gehört nicht zur Nummer, sie ist eine Prüfziffer. Wer in einem Online-Formular nach der Ausweisnummer gefragt wird, gibt die neun Zeichen von der Vorderseite ein, ohne die Prüfziffer.
Verwirrung stiftet meist eine andere Zahl. Unten rechts auf der Vorderseite, neben dem Ablaufdatum, steht eine sechsstellige Ziffernfolge. Das ist die Zugangsnummer für den Chip, mit der Ausweisnummer hat sie nichts zu tun. Dazu gleich mehr.
Auf der Karte stehen mehr Nummern, als den meisten bewusst ist. Ein paar davon stehen dagegen gar nicht drauf, und das ist Absicht:
| Nummer | Wo | Wofür | Auf der Karte? |
|---|---|---|---|
| Seriennummer (Ausweisnummer) | Vorderseite oben rechts, Rückseite erste Zeile | Kennzeichnet genau diesen einen Ausweis | Ja |
| Prüfziffern | Rückseite, maschinenlesbare Zone | Erkennen Lese- und Tippfehler, zeigen Manipulation an der Zone | Ja |
| Zugangsnummer (CAN) | Vorderseite unten rechts, sechsstellig | Schlüssel für die Funkverbindung zum Chip | Ja |
| Transport-PIN | PIN-Brief | Einmal-Code, um die eigene PIN festzulegen | Nein |
| PIN | Nur in deinem Kopf | Gibt Daten bei der Online-Ausweisfunktion frei | Nein |
| PUK (Entsperrnummer) | PIN-Brief | Hebt die Sperre nach dreimal falscher PIN auf | Nein |
| Sperrkennwort | PIN-Brief | Sperrt die Online-Ausweisfunktion bei Verlust | Nein |
Alles, was einen Vorgang wirklich auslöst, steht im PIN-Brief oder im Kopf. Alles, was auf der Karte steht, dient dem Erkennen und Prüfen. Diese Trennung erklärt den Großteil dessen, was ein Fremder mit einem Ausweisfoto kann und was nicht.
Wie die Personalausweisnummer aufgebaut ist
Das Personalausweisgesetz beschreibt den Aufbau in einem einzigen Satz: Die Seriennummer setzt sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl und einer fünfstelligen, zufällig vergebenen Nummer zusammen und kann Ziffern und Buchstaben enthalten (§ 2 Absatz 8 PAuswG). Die ersten vier Zeichen verraten also, bei welcher Ausweisbehörde der Ausweis beantragt wurde, bei den meisten Menschen das Bürgeramt ihres damaligen Wohnorts. Die fünf Zeichen dahinter sind Zufall. Jeder neue Ausweis bekommt eine neue Nummer, auch bei derselben Person.
Bei den Zeichen hat man mitgedacht. Laut einer Übersicht des Bundesinnenministeriums zur Dokumentennummer (Stand März 2025) fehlen die Buchstaben A, B, D, E, I, O, Q, S und U, damit keine sinntragenden Wörter entstehen und sich nichts verwechseln lässt. Die Nummer beginnt immer mit einem Buchstaben. Ein O kommt nie vor, und bei Ausweisen, die seit dem 1. November 2021 ausgestellt werden, auch die Null nicht mehr. Wer also bei einer Online-Anmeldung grübelt, ob da ein O oder eine 0 steht: Bei neueren Ausweisen ist es keins von beiden, bei älteren ist es die Null. Vorläufige Ausweise, die das Amt ausstellt, wenn du glaubhaft machst, dass du sofort einen brauchst, haben laut § 2 Absatz 8 ein anderes Muster: einen Buchstaben und sieben Ziffern. Das gilt auch für den Ersatz-Personalausweis.
Wichtiger als der Aufbau ist ein Satz aus § 5 Absatz 8: Seriennummer, Prüfziffern, Sperrkennwort und Sperrmerkmale dürfen keine Daten über die Person des Ausweisinhabers enthalten, auch keine Hinweise darauf. In der Personalausweisnummer steckt also weder dein Geburtsdatum noch dein Geschlecht noch eine verschlüsselte Steuer-ID. Verraten kann sie nur, über welche Behörde der Ausweis beantragt wurde. Das ist bei Ausweisen anderer Länder übrigens nicht selbstverständlich.
Die Prüfziffer und die maschinenlesbare Zone
Die maschinenlesbare Zone auf der Rückseite ist für Lesegeräte gemacht, etwa bei der Grenzkontrolle oder am Check-in-Automaten. Was dort stehen darf, zählt § 5 Absatz 4 abschließend auf: Dokumentart, Name, Vornamen, Seriennummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Ablaufdatum, Versionsnummer des Musters, Prüfziffern und Füllzeichen. Keine Adresse, kein Geburtsort.
Die Prüfziffern werden nach einem Verfahren der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO aus den Zeichen davor berechnet. Eine Prüfziffer sichert die Nummer, eine das Geburtsdatum, eine das Ablaufdatum, und eine letzte Gesamtprüfziffer am Ende von Zeile zwei läuft über alles zusammen. Liest ein Gerät ein Zeichen falsch, passt die Rechnung nicht mehr. Ein Geheimnis ist die Prüfziffer nicht: Wer die anderen Felder kennt, kann sie selbst ausrechnen. Das Gesetz nennt als Zweck, die „Unversehrtheit“ der Zone festzustellen (§ 2 Absatz 9). Sie fängt Tippfehler und plumpe Fälschungen ab, mehr nicht.
Die Zugangsnummer, PIN und der Chip
Die sechsstellige Zugangsnummer unten rechts heißt im Englischen Card Access Number, kurz CAN. Sie ist laut Gesetz eine zufällig erzeugte Ziffernfolge, die nur auf der Karte steht und die Verbindung zwischen Ausweis und Lesegerät absichern soll (§ 2 Absatz 11). Der Chip im Ausweis antwortet nicht einfach jedem Lesegerät in der Nähe. Er verlangt erst ein Passwort, und je nach Anwendung ist das die PIN, die Zugangsnummer oder, bei hoheitlichen Geräten wie an der Grenze, die maschinenlesbare Zone. Das Verfahren heißt PACE und ist beim BSI beschrieben. Warum deshalb keine Schutzhülle für den Ausweis nötig ist, steht im Artikel über RFID-Blocker.
Für dich als Inhaber spielt die Zugangsnummer an zwei Stellen eine Rolle. Hast du deine PIN zweimal falsch eingegeben, will der Ausweis vor dem dritten Versuch die Zugangsnummer sehen. Und beim sogenannten Vor-Ort-Auslesen, etwa in einer Bankfiliale, gibst du mit ihr die Daten aus dem Chip für das Formular frei, nachdem der Mitarbeiter dich mit dem Foto verglichen hat. Für die Online-Ausweisfunktion, mit der du dich bei Ämtern und manchen Banken anmeldest, reicht die Zugangsnummer allein nie, dafür braucht es die sechsstellige PIN. Nach drei falschen Versuchen sperrt sich die Funktion von selbst.
Was ein Fremder mit der Personalausweisnummer kann, und was nicht
Jetzt zur eigentlichen Sorge. Angenommen, jemand kennt deine Personalausweisnummer. Was kann er damit tun?
Nachschlagen kann er sie nirgends. Es gibt kein öffentliches Register, in dem man eine Ausweisnummer eingibt und einen Namen herausbekommt. Das Gesetz verbietet Unternehmen und anderen nichtöffentlichen Stellen ausdrücklich, die Seriennummer so zu verwenden, dass damit ein automatisierter Abruf von Personendaten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich wird (§ 20 Absatz 3 PAuswG). Automatisiert abrufen dürfen nur die Ausweisbehörden für ihre Aufgaben sowie Polizei, Nachrichtendienste, Steuer- und Zollfahndung und Hauptzollämter. Diese dürfen es nur für eng umrissene Zwecke, etwa um zu klären, ob ein Ausweis als abhandengekommen gemeldet ist.
Auch ein Konto eröffnen kann er mit der Nummer allein nicht. Wer in Deutschland ein Konto eröffnet oder eine Prepaid-Karte freischaltet, muss sich ausweisen, und zwar mit dem Ausweis selbst oder einem anerkannten Verfahren, etwa der Online-Ausweisfunktion (§ 12 Geldwäschegesetz, § 172 Telekommunikationsgesetz). Eine Nummer auf einem Zettel genügt dafür nicht. Ehrlicherweise gehört dazu: Viele andere Verträge, etwa Bestellungen auf Rechnung oder Abos, fragen gar nicht nach einem Ausweis. Dort brauchen Betrüger eher Name, Geburtsdatum und Adresse als die Ausweisnummer.
Die Ausweisnummer ist also eher ein Aktenzeichen als ein Schlüssel. Sie wird gefährlich, wenn sie mit anderen Daten zusammenkommt, und auch dann ist sie selten der entscheidende Teil. Die folgende Übersicht zeigt, wie das Risiko mit jedem zusätzlichen Puzzleteil wächst:
| Was ein Fremder hat | Was er damit realistisch anfangen kann |
|---|---|
| Nur die Ausweisnummer | Praktisch nichts. Kein Abruf möglich, für Konto oder Prepaid-Karte kein Nachweis. |
| Nummer, Name und Geburtsdatum (etwa aus einem Datenleck) | Glaubwürdigere Phishing-Mails und Anrufe, Bestellungen bei Händlern, die schlecht prüfen |
| Foto der Vorderseite | Wie oben, plus Gesichtsfoto, Geburtsort und Unterschrift. Die Adresse steht auf der Rückseite. Reicht bei manchen Online-Diensten für eine Anmeldung, die nur ein Bild verlangt. |
| Foto von Vorder- und Rückseite plus Selfie mit dem Ausweis | Das Paket, das für Konto- und Vertragsbetrug am meisten taugt |
| Die echte Karte, aber ohne PIN | Ausweisen gegenüber Menschen, die das Foto nicht genau ansehen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zu. |
| Die Karte und die PIN | Online-Ausweisfunktion in deinem Namen. Deshalb die Sperre über 116 116. |
Wo der Ärger mit Ausweisdaten tatsächlich entsteht
Die meisten Schäden entstehen nicht dadurch, dass jemand eine Nummer errät. Sie entstehen, weil Menschen ein vollständiges Bild ihres Ausweises an jemanden schicken, der sich als jemand anderes ausgibt. Drei Muster beschreiben die Verbraucherzentralen immer wieder.
Die Wohnung, die es nicht gibt. Die Verbraucherzentrale beschreibt beide Zutaten aus der Einleitung: den angeblichen Eigentümer im Ausland, der nicht zur Besichtigung kommen kann und für den Schlüssel vorab Geld überwiesen haben will, und die Bitte um eine Kopie des Personalausweises als E-Mail-Anhang. Zur Kopie ist ihr Rat knapp: Das sollten Sie nicht tun, denn damit können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften nutzen.
Der Nebenjob mit Konto. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein schildert den Fall eines jungen Mannes, der sich auf eine Stellenanzeige bewarb. Das Bewerbungsgespräch lief per WhatsApp. Dann wollte der angebliche Personalleiter ein „Verrechnungskonto“ für den neuen Mitarbeiter eröffnen und brauchte dafür Fotos von Vorder- und Rückseite des Ausweises sowie ein Selfie mit dem Ausweis in der Hand. Er wurde misstrauisch, andere nicht. In einer Variante sollen Bewerber selbst ein Video-Ident-Verfahren durchlaufen, angeblich als Test des Verfahrens. Tatsächlich eröffnen sie dabei ein echtes Konto auf ihren Namen, über das danach Geld aus Fake-Shops fließt. Die Verbraucherzentrale warnt, dass den Betroffenen dann ein Verfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche drohen kann. Auch das leichtfertige Nichterkennen ist strafbar (§ 261 Absatz 6 Strafgesetzbuch).
Der Handyvertrag. Mit einer gelungenen Identifizierung lassen sich Verträge abschließen, Ratenkäufe anstoßen und SIM-Karten bestellen. Die Rechnungen kommen später an deine Adresse, oder sie landen gleich beim Inkasso. Wie Betrüger mit einer übernommenen Rufnummer weitermachen, zeigt der Artikel über SIM-Swapping.
Warum ein Foto oft reicht: Video-Ident
Viele Online-Banken und Mobilfunkanbieter prüfen neue Kunden per Video-Ident. Ein Mitarbeiter oder eine Software sieht dich über die Kamera, du hältst den Ausweis hinein, kippst ihn, damit die Hologramme aufleuchten, und liest vielleicht eine Nummer vor. Das soll zwei Fragen klären: Ist der Ausweis echt, und ist die Person davor die auf dem Foto?
Im August 2022 veröffentlichte der Chaos Computer Club einen Bericht des Sicherheitsforschers Martin Tschirsich. Er hatte sechs Video-Ident-Lösungen überlistet, mit Open-Source-Software und, wie der CCC schreibt, „ein bisschen roter Aquarellfarbe“. Das Videobild setzte er aus mehreren echten Ausweisen zusammen. Die Farbe brauchte er, damit die Software seine Finger erkennt, mit denen man bei der Prüfung Teile des Ausweises abdecken soll. Die Hologramme wurden laut Bericht nur darauf geprüft, ob sie an der richtigen Stelle sind, nicht auf ihren Inhalt. Bemerkt wurde der Angriff nicht. Im Test eröffnete er so die elektronische Patientenakte einer eingeweihten Person und sah deren Rezepte und Diagnosen. Die gematik untersagte Video-Ident kurz darauf bis auf Weiteres in der Telematikinfrastruktur, zu der die Patientenakte gehört.
Ob jemand mit einem Ausweisfoto durch eine solche Prüfung kommt, hängt vom Anbieter und seinen Nachbesserungen seit 2022 ab. Der Bericht zeigt aber, warum Fotos von Vorder- und Rückseite plus Selfie für Betrüger so wertvoll sind: Es ist genau das Material, das solche Verfahren abprüfen.
Die Online-Ausweisfunktion mit Chip und PIN ist dagegen deutlich schwerer zu täuschen, weil der Chip kryptografisch beweist, dass er echt ist, und die PIN nur du kennst. Bei jedem Personalausweis, der seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurde, ist sie ab Werk eingeschaltet, sofern du bei der Beantragung mindestens 16 warst. Wer die Wahl hat, nimmt sie statt Video-Ident. Mehr zur Technik dahinter steht im Artikel über die digitale Identität.
Wenn die Firma das Leck ist
Selbst wer alles richtig macht, hat seinen Ausweis schon vielen gezeigt: Bank, Mobilfunkanbieter, Autovermietung, vielleicht einer Plattform zur Altersprüfung. Diese Kopien liegen irgendwo. Im Oktober 2025 meldete Discord, dass Angreifer bei einem externen Kundendienstleister eingebrochen waren. Bei etwa 70.000 Nutzern könnten Ausweisfotos offengelegt worden sein, die der Dienstleister zur Prüfung von Einsprüchen gegen eine Alterseinstufung bekommen hatte. Laut Guardian versuchten die Angreifer anschließend, Discord zu erpressen.
Du kannst das nicht verhindern, nur klein halten: so wenige Kopien wie möglich, jede geschwärzt, so weit es erlaubt ist. Ob deine E-Mail-Adresse in bekannten Lecks auftaucht, lässt sich prüfen. Für Ausweisbilder gibt es so ein Werkzeug nicht.
Ausweiskopie: wann erlaubt und was du schwärzen darfst
Die Grundregel steht in § 20 Absatz 2 PAuswG. Kopieren darf den Ausweis der Inhaber selbst oder jemand anderes mit seiner Zustimmung. Die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Wer eine fremde Kopie bekommt, darf sie grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben, das kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro geahndet werden (§ 32). Wenige Gesetze machen davon Ausnahmen, etwa für Vertriebspartner von Prepaid-Mobilfunk (§ 172 TKG). Außerdem darf niemand außer bestimmten Behörden von dir verlangen, den Ausweis als Pfand dazulassen, etwa beim Fahrradverleih oder an der Hotelrezeption (§ 1 Absatz 1 Satz 3).
Wichtig ist ein Satz, der oft überlesen wird: Die allgemeinen Regeln des Datenschutzes bleiben unberührt (§ 20 Absatz 2 Satz 4). Deine Zustimmung allein macht eine Kopie also nicht automatisch in Ordnung. Ausdrücklich geregelt ist das Kopieren übrigens erst seit Juli 2017, vorher war es im Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt und seine Zulässigkeit umstritten.
Ob eine Kopie überhaupt nötig ist, ist eine Frage des Datenschutzes. Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen hat dazu eine ausführliche Übersicht veröffentlicht. Ihr Ausgangspunkt: Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, eine Kopie vorzulegen, und es ist immer zu fragen, ob sie wirklich gebraucht wird. Wo ein Unternehmen eine Kopie zur Identitätsprüfung verlangen darf, etwa bei einer Datenauskunft, reichen laut LDI grundsätzlich Vor- und Nachname, Anschrift und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer. Die übrigen Daten „dürfen und sollen“ Sie schwärzen, ausdrücklich genannt werden Zugangs- und Seriennummer, Staatsangehörigkeit, Größe, Augenfarbe, Lichtbild und maschinenlesbare Zone. Das Personalausweisportal des Bundes empfiehlt ebenfalls, alles zu schwärzen, was für den Zweck nicht nötig ist, und nennt Zugangsnummer und Dokumentennummer ausdrücklich, sofern kein Gesetz sie verlangt, etwa das Geldwäschegesetz.
Auch das bloße Notieren der Nummer sieht die LDI NRW kritisch: Bei gewöhnlichen Verträgen reichen in der Regel Name, Adresse und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer, das Aufschreiben von Serien- und Zugangsnummer hält sie für datenschutzrechtlich unzulässig.
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme. Banken, Lebensversicherer, Immobilienmakler, Steuerberater und andere Stellen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, haben, wenn sie dich nach diesem Gesetz identifizieren müssen, laut § 8 Absatz 2 GwG das Recht und die Pflicht, den Ausweis zu kopieren oder einzuscannen. Nutzt du die Online-Ausweisfunktion, entfällt die Kopie. Sie müssen sogar Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises aufzeichnen. Nach Auffassung der LDI NRW geht es dort um eine vollständige Kopie, eine Schwärzung kannst du also in der Regel nicht durchsetzen. Die Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt, bei einer Geschäftsbeziehung gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie endet. Andere Gesetze können längere Fristen vorschreiben, spätestens nach zehn Jahren ist zu vernichten (§ 8 Absatz 4).
Wie das in typischen Situationen aussieht, fasst die Tabelle zusammen. Sie beruht auf der Übersicht der LDI NRW und den genannten Paragrafen. Im Einzelfall kann es anders liegen.
| Situation | Darf eine Kopie verlangt werden? | Schwärzen? |
|---|---|---|
| Konto, Depot, Lebensversicherung (Geldwäschegesetz) | Ja, vollständige Kopie. Bei der Online-Ausweisfunktion entfällt sie | Nein |
| Handyvertrag, Telefonanschluss | Vorlage ja, wenn zur Prüfung nötig. Eine Kopie ist erlaubt, aber nach Erfassen der Daten zu vernichten (§ 7 TDDDG) | Ja, was nicht gebraucht wird |
| Auskunft nach Art. 15 DSGVO, etwa bei Auskunfteien | Nur bei begründeten Zweifeln an deiner Identität (Art. 12 Abs. 6 DSGVO) | Ja, Name und Anschrift reichen meist |
| Wohnungsbesichtigung, Mietbewerbung | Nein. Vorzeigen genügt, eine Kopie halten die Datenschutzbehörden grundsätzlich für unzulässig | Nicht nötig, weil keine Kopie |
| Hotel, Fahrradverleih | Laut LDI NRW keine Kopie. Den Ausweis als Pfand verlangen darf niemand | Nicht nötig, weil keine Kopie |
| Vorgeblicher Arbeitgeber, Vermieter oder Käufer per Chat | Kein seriöser Grund | Gar nicht erst schicken |
Bei der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO verlangen manche Firmen reflexhaft eine Ausweiskopie. Wie man darauf reagiert, steht im Artikel über die Personensuche. Bei Vermietern ist die Haltung der Aufsicht klar. Die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern schreibt in ihrer Orientierungshilfe zu Mietinteressenten von 2024 für den Besichtigungstermin: Vermieter dürfen Name und Anschrift durch Vorzeigen des Ausweises überprüfen und festhalten, dass sie das getan haben. Das Anfertigen einer Ausweiskopie sei nicht erforderlich und damit unzulässig. Die LDI NRW sieht das auch beim Abschluss des Mietvertrags so. Das ist die Auffassung der Aufsichtsbehörden, kein Gesetzestext und kein Urteil. Sie bearbeiten aber die Beschwerden und können Bußgelder verhängen, ob das hält, entscheiden im Streitfall Gerichte.
Speichern dürfen Unternehmen eingescannte Ausweise übrigens nicht einfach nach Belieben. Das Verwaltungsgericht Hannover hat 2013 entschieden, dass ein Logistikunternehmen die Ausweise von Fahrern, die bei ihm Fahrzeuge abholten, nicht scannen und speichern durfte (Urteil vom 28. November 2013, Az. 10 A 5342/11). Das Urteil ist allerdings älter als zwei wichtige Änderungen: Seit Juli 2017 erlaubt das Personalausweisgesetz Kopien mit Zustimmung ausdrücklich, seit 2018 gilt die DSGVO. Ob ein Gericht heute genauso urteilen würde, ist deshalb offen. Die LDI NRW beruft sich weiter darauf, und der Grundgedanke, so wenige Ausweisdaten wie möglich in Umlauf zu bringen, entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung in Artikel 5 DSGVO.
So schickst du eine Kopie, wenn es sein muss
- Frag zuerst, ob Vorzeigen reicht, oder ob die Online-Ausweisfunktion möglich ist. Beides ist besser als jede Kopie.
- Schwärze, was du darfst, sofern die Stelle nicht nach dem Geldwäschegesetz oder einem anderen Gesetz eine vollständige Kopie braucht: Zugangsnummer, Seriennummer, Foto, Größe, Augenfarbe und die maschinenlesbare Zone. Am Handy geht das mit dem Markierungswerkzeug der Fotos-App. Nimm volle Deckkraft, bei halbtransparenten Stiften kann der Text darunter durchscheinen oder sich mit Bildbearbeitung wieder sichtbar machen lassen.
- Schreib quer über das Bild „Kopie“, den Empfänger, den Zweck und das Datum. Dann lässt es sich deutlich schwerer für etwas anderes verwenden.
- Schick sie auf einem Weg, den du selbst gewählt hast. Das BSI rät, Kopien als Papier direkt zu übergeben oder verschlüsselt zu übermitteln. Ein Upload-Formular auf der echten Seite des Anbieters ist besser als ein E-Mail-Anhang an eine Adresse aus einem Chat.
- Lösch das Bild danach vom Handy und aus der Cloud. Wie hartnäckig gelöschte Dateien sein können, steht im Artikel über das Löschen von Daten.
Personalausweis verloren oder Kopie im Netz: was jetzt?
Ist der Ausweis weg, gibt es eine Pflicht und eine Empfehlung. Die Pflicht: den Verlust unverzüglich bei der Ausweisbehörde melden, also beim Bürgeramt (§ 27 Absatz 1 PAuswG). Taucht der Ausweis wieder auf, musst du auch das melden. Danach können Behörden feststellen, dass der Ausweis als abhandengekommen gemeldet ist (§ 20 Absatz 3). Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, riskiert ein Bußgeld (§ 32).
Die Empfehlung: Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, sperr sie sofort. Das geht rund um die Uhr über den Sperrnotruf 116 116, aus dem Ausland über +49 116 116. Du brauchst dafür Namen, Geburtsdatum und das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief (§ 10 Absatz 6, § 2 Absatz 6a). Die Meldepflicht beim Amt bleibt trotzdem bestehen. Ohne das Kennwort sperrt das Bürgeramt die Funktion, sobald du den Verlust dort meldest. Bei einem Diebstahl kommt eine Anzeige bei der Polizei dazu. Sie kostet nichts und ist später ein wichtiger Beleg, falls jemand in deinem Namen Verträge abschließt. Ein neuer Ausweis kostet 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro, je nach Fall plus Zuschläge. Machst du glaubhaft, dass du sofort einen brauchst, stellt das Amt einen vorläufigen Ausweis aus (§ 3 PAuswG), für 10 Euro zusätzlich (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, § 1).
Kursiert dagegen nur eine Kopie, zum Beispiel weil du sie einem falschen Vermieter geschickt hast oder weil eine Firma gehackt wurde, ist eine Sperre nicht möglich. Die Nummer gehört fest zum Ausweis und ändert sich erst mit einem neuen. Das BSI empfiehlt, sich zu notieren, wann und wohin die Kopie gegangen ist, damit die Polizei es später zuordnen kann, falls ein Betrugsversuch auftaucht. Was sonst hilft:
| Schritt | Warum |
|---|---|
| Notieren, wann, an wen und auf welchem Weg die Kopie ging | Rät das BSI. Damit lässt sich ein späterer Betrug der Quelle zuordnen |
| Anzeige bei der Polizei, sobald ein Missbrauch auftaucht, notfalls online über die Onlinewache deines Bundeslandes | Belegt früh, dass du betroffen bist |
| Selbstauskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien | Zeigt neue Konten oder Verträge, die du nicht kennst |
| Kontoauszüge und Post einige Monate genau lesen | Unbekannte Rechnungen oder Mahnungen früh erkennen |
| Neuen Ausweis beantragen, wenn der Fall ernst ist | Neue Nummer. Die alte Kopie gehört dann zu einem Ausweis, der nicht mehr gilt. Normale Gebühr |
| Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid binnen zwei Wochen ab Zustellung widersprechen | Sonst kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, aus dem vollstreckt werden darf (§ 692 ZPO) |
Kommen trotzdem Forderungen, ist es sinnvoll, schriftlich zu widersprechen und auf die Anzeige zu verweisen. Bei größeren Beträgen helfen eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin. Wichtig ist, nicht aus Scham zu warten. Einen Vertrag, den du nicht geschlossen hast, musst du grundsätzlich nicht bezahlen. Schweigen kann dir trotzdem schaden, beim Mahnbescheid sogar schnell.
Was bleibt
Die Personalausweisnummer ist harmloser als ihr Ruf. Sie enthält per Gesetz nichts über dich außer dem Hinweis auf die ausstellende Behörde, niemand außerhalb der Behörden darf sie automatisiert nachschlagen, und als Nachweis für Konto oder Prepaid-Karte reicht sie allein nicht. Wer sie in ein Formular tippt, das sie verlangt, gibt kein Geheimnis preis.
Vorsichtig sein solltest du mit dem Bild der ganzen Karte. Foto, Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift zusammen, dazu womöglich ein Selfie: Das ist der Stoff, aus dem Konto- und Vertragsbetrug gemacht wird. Die Gegenmittel sind unspektakulär. Vorzeigen statt kopieren, wo es geht. Schwärzen, wo es erlaubt ist. „Kopie“ quer darüber schreiben. Fremden aus dem Chat gar nichts schicken. Und den PIN-Brief mit dem Sperrkennwort an einem Ort aufheben, an dem du ihn auch in einer schlechten Woche findest. Wie du solche Entscheidungen grundsätzlich angehst, beschreibt der Artikel über OpSec.
Quellen: § 1, § 2, § 3, § 5, § 10, § 20, § 27 und § 32 PAuswG · § 8 und § 12 GwG · § 172 TKG · § 7 TDDDG · § 261 StGB · § 692 ZPO · § 1 PAuswGebV · Verwaltungsgericht Hannover, Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig, 28.11.2013 · LDI NRW, Personalausweis und Datenschutz · BSI, Der Personalausweis und PACE · Personalausweisportal, Ausweiskopien · Bundesministerium des Innern, Die Dokumentennummer in deutschen Ausweisen und Pässen, März 2025 · Chaos Computer Club, Chaos Computer Club hackt Video-Ident, 10.08.2022 · Verbraucherzentrale, Fake-Wohnungen im Internet und Folgen von Identitätsdiebstahl · Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Mietinteressent:innen, 24.01.2024 · Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Datenklau mit falschen Jobs · The Guardian, Hack of age verification firm may have exposed 70,000 Discord users’ ID photos, 09.10.2025.
Häufige Fragen
- Wo steht die Personalausweisnummer?
- Auf der Vorderseite oben rechts. Sie besteht aus neun Zeichen, Ziffern und Großbuchstaben gemischt. Ein zweites Mal steht sie auf der Rückseite in der ersten Zeile der maschinenlesbaren Zone, direkt hinter „IDD<<“, gefolgt von einer einzelnen Prüfziffer. Die sechsstellige Zahl unten rechts auf der Vorderseite ist eine andere Nummer: die Zugangsnummer für den Chip.
- Kann jemand mit meiner Ausweisnummer meine Daten abfragen?
- Nein, nicht als Privatperson und nicht als Unternehmen. Die Nummer darf per Gesetz keine Daten über dich enthalten, nur die ersten vier Zeichen verraten, welche Behörde den Ausweis ausgestellt hat. Ein öffentliches Register, in dem man sie nachschlagen könnte, gibt es nicht. Nichtöffentlichen Stellen ist es nach § 20 Absatz 3 Personalausweisgesetz sogar ausdrücklich verboten, die Seriennummer so zu nutzen, dass damit ein automatisierter Abruf von Personendaten oder ein Verknüpfen von Dateien möglich wird. Automatisiert abfragen dürfen sie nur die Ausweisbehörden sowie Polizei, Nachrichtendienste, Steuer- und Zollfahndung und Hauptzollämter, und diese nur für bestimmte Zwecke.
- Darf ich meine Ausweiskopie schwärzen?
- In den meisten Fällen ja, und die Behörden empfehlen es sogar. Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums rät, alles zu schwärzen, was für den Zweck nicht gebraucht wird, besonders die Zugangsnummer und die Ausweisnummer. Die Datenschutzaufsicht NRW nennt für Fälle, in denen nur Name und Anschrift gebraucht werden, außerdem Staatsangehörigkeit, Foto, Größe, Augenfarbe und die maschinenlesbare Zone. Ausnahme: Banken, Lebensversicherer und andere Stellen, die dich nach dem Geldwäschegesetz identifizieren müssen, haben das Recht und die Pflicht, den Ausweis zu kopieren oder einzuscannen (§ 8 Absatz 2 GwG). Schwärzen kannst du dort in der Regel nicht.
- Was tun, wenn der Personalausweis verloren oder gestohlen ist?
- Den Verlust unverzüglich bei der Personalausweisbehörde melden, meist dem Bürgeramt. Das ist Pflicht (§ 27 Personalausweisgesetz). Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, kannst du sie sofort über den Sperrnotruf 116 116 sperren lassen. Dafür brauchst du dein Sperrkennwort aus dem PIN-Brief. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll, sie hilft später, falls jemand Verträge in deinem Namen abschließt.
- Ist es gefährlich, ein Foto vom Ausweis zu verschicken?
- Es kommt darauf an, an wen. Ein vollständiges Foto von Vorder- und Rückseite enthält einen Großteil dessen, was Identitätsprüfungen ansehen: Gesicht, Name, Geburtsdatum, Adresse, Unterschrift. Schick es nur an Stellen, die du selbst ausgesucht hast und die es wirklich brauchen, schwärze, was du darfst, und schreib „Kopie“ samt Empfänger und Datum quer über das Bild.
- Bekomme ich eine neue Ausweisnummer, wenn meine Kopie im Netz gelandet ist?
- Nur mit einem neuen Ausweis. Jeder Ausweis erhält eine eigene Seriennummer, ändern lässt sie sich nicht. Ein neuer Ausweis kostet die normale Gebühr, 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro, dazu je nach Fall Zuschläge, etwa 6 Euro, wenn das Amt das Foto macht. Eine Ausnahme für den Fall, dass eine Kopie kursiert, sieht die Gebührenverordnung nicht vor. Ermäßigen oder erlassen lässt sich die Gebühr nach ihr bei Bedürftigkeit. Wichtiger als die Nummer ist ohnehin, Konto- und Vertragsbewegungen eine Weile im Blick zu behalten und bei der Schufa nachzusehen, ob neue Verträge auftauchen.