Lohnt sich Payback? Was du für die Punkte wirklich preisgibst

Lohnt sich Payback? Was die Punkte wert sind, welche Daten beim Einkauf anfallen, was App und Einwilligung erlauben und wie du widerrufst.

Ein leeres Kassenband im nächtlichen Supermarkt, darauf ein Brot, zwei Äpfel und ein schlichter Karton, angestrahlt vom warmen Licht des Scanners
Alle Bilder in diesem Artikel sind KI-generierte Symbolbilder.

An der Kasse dauert es eine Sekunde. Die Karte liegt auf dem Scanner oder das Handy zeigt seinen Code, es piept, der Bon druckt, und unten stehen ein paar Punkte mehr. Was in dieser Sekunde an Daten wandert, steht nirgends auf dem Bon. Es steht in den Datenschutzhinweisen, und die sind lang.

Wir haben sie gelesen, denn die Frage Lohnt sich Payback? hat zwei Seiten: den Wert der Punkte und den Preis in Daten. Bei Payback lohnt das Lesen besonders, weil die Hinweise erstaunlich offen formuliert sind. Dazu kamen die Hinweise zur Payback App, die Teilnahmebedingungen und zum Vergleich die Texte von Lidl Plus, REWE Bonus und DeutschlandCard. Alle stammen von den Anbietern selbst, der Stand ist jeweils angegeben.

Dieser Artikel ist kein Aufruf, die Karte zu zerschneiden. Bonusprogramme sind ein Tausch, Rabatt gegen Daten, und viele machen ihn bewusst. Es geht nur darum, die Bedingungen zu kennen.

Ein leerer Drahtkorb auf dunklem Boden, aus dem viele dünne warme Lichtfäden in die Dunkelheit zu fernen Punkten aufsteigen
Vom Kassenbon führen Fäden zu mehr Stellen, als man an der Kasse sieht.

Lohnt sich Payback? Was bei jedem Einkauf mitläuft

Die Grundlage sind die allgemeinen Datenschutzhinweise von Payback im Stand vom Januar 2025. Zur Anmeldung braucht Payback Name, Geburtsdatum und Anschrift, und ohne diese Basisdaten kannst du zwar Punkte sammeln, aber nicht einlösen. Bei einem Umzug kann Payback die neue Adresse aus der Umzugsdatenbank der Deutschen Post erhalten.

Spannender ist, was beim Einkauf passiert. Setzt du die Karte bei einem Partner ein, meldet dieser deine Kundennummer und die Rabattdaten an Payback. Payback zählt dazu ausdrücklich „Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Zeitpunkt des Vorgangs“, im Kern also deinen Kassenbon, verknüpft mit deiner Kundennummer.

Diese Meldung lässt sich nicht abwählen, denn ohne sie kann Payback keine Punkte gutschreiben. Sie läuft also immer, auch ohne jede Werbe-Einwilligung. Eine Ausnahme nennt Payback selbst: Apotheken melden keine Waren. Wer dort punktet, verrät also, dass er in der Apotheke war, aber nicht, was er gekauft hat.

Beruhigend ist ein anderer Satz. Die Rabattdaten gehen laut Payback nicht an die übrigen Partner und nicht an Dritte außerhalb des Programms, außer bei konkretem Missbrauchsverdacht. Die Drogerie erfährt also ohne weitere Zustimmung nicht, was du an der Tankstelle gekauft hast. Payback schreibt an anderer Stelle sogar: „PAYBACK handelt nicht mit Adressen.“

Dein Anmeldepartner bekommt allerdings mehr als die anderen. Wer sich etwa an der Kasse einer Drogerie angemeldet hat, dessen Basisdaten und freiwillige Angaben gehen an genau diese Kette, auch spätere Änderungen. Bei einer Karte aus der Apotheke entfällt diese Übermittlung.

Außerdem prüft Payback die Daten auf Betrug, etwa wenn an zwei weit entfernten Orten fast gleichzeitig Punkte eingelöst werden.

Ein Küchentisch bei Nacht mit ausgepackten Einkäufen: Babyfläschchen, Weinflasche, Bananen, Eier und ein Kräutertopf unter einer warmen Hängelampe
Ein Einkauf sagt wenig. Viele Einkäufe zusammen erzählen von einem Haushalt.

Payback Datenschutz und die Einwilligung in personalisierte Werbung

Der eigentliche Hebel liegt in einem zweiten Dokument. Payback bietet eine „Einwilligung in personalisierte Werbung im PAYBACK Programm“ an, und ihr Wortlaut ist in den Hinweisen vollständig abgedruckt. Der erste Absatz fasst sie so zusammen: Payback und die Partner dürfen „meine Daten austauschen und Kundenprofile anlegen“.

Wer diese Einwilligung gibt, öffnet den Datenfluss in mehrere Richtungen. Alle Partner, bei denen du nach der Einwilligung Punkte sammelst, gelten als Sammelpartner. Sie liefern ihre Karteneinsatzdaten an Payback und dürfen anhand deiner Daten Werbung für dich auswählen. Zustellen dürfen sie diese Werbung nur über Payback. Wer drei Jahre lang bei einem Partner nicht punktet, fällt dort wieder heraus.

Die Liste der erlaubten Daten ist lang, die folgende Tabelle fasst sie zusammen, die Begriffe stammen aus dem Einwilligungstext.

Datenart laut EinwilligungWas darunter fällt
AnmeldedatenName, Geburtsdatum, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail, wann und wie du dich angemeldet hast
Profildatenob du Coupons, App, PAYBACK PAY oder die mobile Karte nutzt, Postleitzahl, Altersgruppe, Kunde bei welchem Partner
KarteneinsatzdatenOrt und Zeitpunkt, Waren und Preis, Punkte, genutzte Coupons, Zahlungsart, auch bei abgebrochenen Käufen
Kommunikationsdatenwann du App, Website, Terminals und Nachrichten genutzt hast, mit welchen Geräten
Werbedatenwelche Werbung du bekommen hast und ob du darauf reagiert hast
Wahrscheinlichkeitswerteetwa, wie sehr du dich vermutlich für ein bestimmtes Produkt interessierst

Drei Details fallen beim Lesen auf. Die Karteneinsatzdaten reichen laut Text bis zu fünf Jahre vor der Einwilligung zurück. Wer heute zustimmt, gibt also auch seine Einkäufe der vergangenen Jahre für Werbung frei. Und mit dem „Ort“ ist im Laden der Standort des Geschäfts gemeint, „ggf. auch der Kasse innerhalb des Geschäfts“.

Das dritte Detail ist die Zahlungsart, denn zu den Karteneinsatzdaten gehört ausdrücklich, wie du bezahlt hast. Für die Auswahl der Werbung nennen die Hinweise mathematische Modelle von Kundengruppen, „maschinelles Lernen“ und „Data Mining“.

Ein weiterer Punkt betrifft vor allem Familien, nämlich das gemeinsame Punktekonto. Wer es mit dem Partner oder den Eltern teilt und in Werbung eingewilligt hat, bei dem zählen alle Einkäufe des Kontos zu den eigenen Karteneinsatzdaten. Die Windeln des einen können so im Werbeprofil der anderen landen.

Bei den Fristen ist Payback präzise: Karteneinsatzdaten aus der Einwilligung werden spätestens nach zehn Jahren gelöscht, Werbedaten nach drei Jahren, Wahrscheinlichkeitswerte nach höchstens fünf. Wer fünf Jahre lang weder sammelt noch einlöst, dessen Einwilligung nutzen Payback und die Partner nicht mehr. Kommen neue Partner hinzu, will Payback dich mindestens vier Wochen vor der ersten Übermittlung informieren.

Und auch das gehört zur fairen Darstellung: Die Einwilligung ist freiwillig. Payback schreibt, dass du ohne sie Punkte sammeln und einlösen kannst und dann die beschriebene Auswertung nicht stattfindet. Wer sich über EDEKA, Netto, Marktkauf oder trinkgut angemeldet hat, bekommt eine leicht andere Fassung, in der EDEKA und Netto Daten auch untereinander austauschen dürfen.

Die App weiß mehr als die Karte

Die Plastikkarte kennt nur den Moment an der Kasse, die Payback App kennt deutlich mehr. Ihre Datenschutzhinweise, Stand Dezember 2025, beschreiben die App als „persönlichen Shopping Assistenten“. Dafür erfährt Payback nach eigenen Worten, für welche Shops, Apps, Produkte und Themen du dich interessierst.

Der deutlichste Absatz betrifft den Standort. Über die App kann Payback feststellen, ob du dich in der Nähe einer Partnerfiliale aufhältst, „bei sich zu Hause“ oder an einem vordefinierten Ort, der Rückschlüsse auf Interessen erlaubt. Die Beispiele aus dem Text: Oper, Wochenmarkt, andere Einkaufsgeschäfte, Fußballstadion, internationale Flughäfen.

Das funktioniert sogar in Gebäuden. Payback nutzt dafür Beacons, kleine Bluetooth- oder WLAN-Sender, und kann damit erkennen, ob du vor einem bestimmten Regal stehst oder daran vorbeigehst. Voraussetzung ist, dass die App Zugriff auf den Standort hat und GPS, WLAN oder Bluetooth aktiv sind. Standortdaten, die Rückschlüsse etwa auf Gesundheit, Religion oder politische Meinung zulassen könnten, werden laut Payback in keinem Fall weiterverarbeitet. Was ein Beacon technisch ist und warum er ohne App und Freigabe nichts erkennt, erklärt unser Artikel Was ist ein Beacon?.

Hinzu kommen sogenannte Tracking-Informationen. Die Liste in den Hinweisen enthält unter anderem, welche anderen Apps auf deinem Handy installiert sind, welche Spiele du wie lange spielst und welche Änderungen die Bewegungssensoren wahrnehmen. Zu den Kennungen gehört die Werbe-ID von iOS und Android. Was eine solche Kennung in falschen Händen anrichten kann, steht in unserem Artikel über die Werbe-ID und die Databroker Files.

Auf Android-Geräten sind außerdem Werbenetzwerke eingebunden, die laut Payback in eigener Verantwortung handeln. Das kann bis zum Retargeting über andere Apps und Websites gehen.

Der entscheidende Satz steht in Abschnitt 3.2 der App-Hinweise: „Ohne die Einwilligung ist die App als persönlicher Shopping Assistent nicht nutzbar.“ Wer die App mit Coupons und Angeboten nutzen will, willigt also ein. Wer das nicht möchte, sammelt weiter mit der Karte.

Ein leerer Supermarktgang bei Nacht mit Regalen voller schlichter Kartons und Gläser, vorn am Regalrand leuchtet ein kleines rundes Gerät warm
Laut Payback kann die App per Beacon erkennen, ob jemand vor einem Regal steht oder daran vorbeigeht.

Lidl Plus, REWE Bonus und DeutschlandCard im Vergleich

Payback ist nicht das einzige Modell. Interessant ist der Vergleich vor allem deshalb, weil die Programme die Auswertung unterschiedlich begründen: Bei Payback hängt sie an einer gesonderten Einwilligung, andere Programme machen sie zum Teil des Vertrags.

Lidl Plus (Datenschutzhinweise Stand Mai 2026) nutzt du vor allem über die Lidl App, in der Filiale identifizierst du dich an der Kasse oder an Warenautomaten. Erfasst werden die besuchte Filiale, Produkte nach Art, Menge und Preis, eingelöste Coupons und Pfandbons, Bon-Summe, Zeitpunkt und Zahlungsmittel. Für die Ermittlung deiner Produktinteressen nennt Lidl dazu Alter, Geschlecht, Wohnort, Angaben aus dem Bereich „Über mich“ und Trackingdaten wie Werbe-Identifikatoren und den Fingerprint des Geräts. Die Rechtsgrundlage ist dabei der Vertrag mit dir, eine gesonderte Werbe-Einwilligung verlangt Lidl dafür nicht. Wer Lidl Plus nutzt, bekommt die Auswertung also mit.

Ein Vorteil steht ebenfalls in den Hinweisen, denn bei Produktrückrufen prüft Lidl, ob du das betroffene Produkt gekauft hast, und kann dich informieren.

REWE Bonus (Stand Oktober 2026) läuft über das REWE Kundenkonto und einen Aztec-Code in der App. Scannst du ihn, speichert REWE deine Bons für statistische Analysen. Personalisierte Coupons gibt es nur, wenn du in die Personalisierung eingewilligt hast. Dann nutzt REWE unter anderem Geburtsdatum, Geschlecht, Postleitzahl und die Bondaten der letzten fünf Jahre.

DeutschlandCard (Stand 17.09.2026) nennt personalisierte Vorteile den „Hauptzweck des Programms“. Die Daten fließen in ein Interessensprofil, und DeutschlandCard erklärt das an einem Beispiel: Wer beim Tanken Punkte sammelt, gehört „wahrscheinlich zur Zielgruppe ‚Autofahrer‘“. Für Marktanalysen gehen Name und E-Mail-Adresse außerdem an die Bertelsmann Data Services GmbH, die prüft, ob du bei anderen Bertelsmann-Unternehmen registriert bist. Den Newsletter bekommen alle mit bestätigter E-Mail-Adresse standardmäßig.

ProgrammWas beim Einkauf erfasst wirdPersonalisierung beruht aufBesonderheit
PaybackWaren, Preis, Ort, Zeitpunktgesonderter Einwilligungbis zu 5 Jahre rückwirkend, Ort bis zur Kasse
Lidl PlusFiliale, Produkte, Bon-Summe, ZahlungsmittelVertragin der Filiale per App, Trackingdaten fließen ein
REWE BonusBon über Aztec-CodeEinwilligung (für personalisierte Coupons)Bondaten der letzten 5 Jahre
DeutschlandCardProdukte, Preis, Händler, Ort, ZahlungsartVertragAbgleich mit Bertelsmann Data Services

Unterm Strich hat Payback in einem Punkt einen Vorteil: Die Profilbildung lässt sich ablehnen, ohne das Programm zu verlassen.

Was ein Payback Punkt wert ist

Payback beantwortet die Frage selbst mit „1 °Punkt entspricht 1 Cent“, 100 Punkte sind demnach ein Euro.

Bei vielen Partnern gibt es einen Punkt pro 2 Euro Einkaufswert, als Beispiel nennt Payback dm. Wer dort für 50 Euro einkauft, bekommt 25 Punkte, also 25 Cent. Das ist ein Grundrabatt von rund einem halben Prozent. Bei Aral gibt es einen Punkt pro 2 Liter. Wer Coupons aktiviert, kann die Ausbeute deutlich erhöhen. Die Coupons sind der eigentliche Motor des Programms.

Zwei Regeln aus den Teilnahmebedingungen gehören dazu. Einlösen lässt sich erst ab 200 Punkten, und Punkte verfallen am 30. September eines jeden Jahres, frühestens aber 36 Monate nach ihrer Gutschrift. Wer selten sammelt, sollte den Stand also im Blick behalten.

Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Rechnung. Ein halbes Prozent ist wenig, gezielt genutzte Coupons sind mehr, und genau die sind eng mit der Profilbildung verbunden. Wer nur die Basispunkte will, braucht keine Einwilligung und keine App.

So behältst du die Kontrolle

Die meisten Einstellungen lassen sich in wenigen Minuten ändern. Die folgenden Wege stammen aus den Datenschutzhinweisen der Anbieter, und wo diese keinen genauen Menünamen nennen, beschreiben wir den Weg.

Einwilligung bei Payback prüfen und widerrufen. Payback nennt drei Wege: online über dein Kundenkonto auf PAYBACK.de, telefonisch im Service Center oder per Brief an PAYBACK GmbH, Postfach 23 21 03, 85330 München. Die Partner informiert Payback dann selbst. Andere Einwilligungen, etwa das Online Marketing-Einverständnis, gelten weiter und müssen extra zurückgezogen werden.

Karte statt App. Wer punkten, aber kein Standortprofil möchte, bleibt bei der Plastikkarte. Die Rabattdaten fallen trotzdem an, Beacons, installierte Apps und Bewegungssensoren aber nicht.

Wenn es die App sein soll. Gib ihr keinen dauerhaften Zugriff auf den Standort. Ohne Freigabe funktioniert laut Payback der Filialfinder nicht. Wie du Standortfreigaben auf iPhone und Android generell aufräumst, steht in unserer Anleitung zum Standort teilen. Werbe-Pushs schaltest du laut Payback in der App unter „Dein Konto > Mitteilungen“ ab.

Gemeinsames Punktekonto bedenken. Wer ein Konto mit anderen teilt, teilt mit Einwilligung auch die Einkaufsdaten für Werbung. Bei REWE gilt Ähnliches für das Haushaltskonto. Es lässt sich laut REWE jederzeit in der App trennen, das Guthaben wird dann hälftig geteilt.

Bei REWE und DeutschlandCard. Bei REWE stellst du Push-Mitteilungen im Kundenkonto unter „Mitteilungen“ ab, Werbe-Mails über den Abmeldelink. Bei DeutschlandCard meldest du den Newsletter im Punkte-Konto oder über den Link in jeder Mail ab. Der Nutzung deiner Daten für Marktanalysen kannst du über die Datenschutz-Kontaktadresse widersprechen. Dass Newsletter das Öffnen und Klicken messen, steht übrigens auch in den Hinweisen, mehr dazu in unserem Text über Tracking-Pixel. Bei Lidl Plus gehört die Auswertung laut den Hinweisen zum Vertrag, dort bleibt im Zweifel der Verzicht auf die App.

Auskunft verlangen. Jedes der Programme muss dir sagen, welche Daten es über dich speichert. Fragen zum Datenschutz nimmt Payback unter [email protected] entgegen. Die Antwort ist oft lehrreicher als jede Einstellungsseite, weil sie zeigt, was tatsächlich gespeichert ist.

Kündigen. Payback lässt sich jederzeit ohne Frist in Textform kündigen. Nicht eingelöste Punkte verfallen dann, deshalb vorher einlösen.

Eine Person verlässt nachts mit einer Papiertüte im Arm einen hell erleuchteten Supermarkt, warmes Licht fällt auf den nassen Parkplatz
Die Punkte bleiben auf dem Konto, die Einwilligung lässt sich trotzdem zurückziehen.

Was bleibt

Ein Bonusprogramm ist ein Geschäft, und die Anbieter sagen das in ihren Hinweisen auch offen. Der Kassenbon wandert immer mit, weil es ohne ihn keine Punkte gäbe. Alles darüber hinaus hängt an Entscheidungen, die du treffen kannst: Einwilligung ja oder nein, App oder Karte, Standort frei oder gesperrt, gemeinsames Konto oder allein.

Bei Payback lassen sich diese Schalter einzeln umlegen, ohne die Punkte zu verlieren: Einwilligung widerrufen, Werbe-Pushs unter „Dein Konto > Mitteilungen“ abschalten. Bei REWE gehen Push-Mitteilungen und Werbe-Mails genauso aus, das Haushaltskonto lässt sich trennen. Bei Lidl Plus und DeutschlandCard gehört die Auswertung zum Vertrag. Dort bleibt bei Lidl der Verzicht auf die App, bei DeutschlandCard zusätzlich das Abmelden vom Newsletter und der Widerspruch gegen Marktanalysen. Wer einmal Auskunft anfordert, sieht schwarz auf weiß, was ein halbes Prozent Rabatt gekostet hat. Und wer kündigt, löst vorher die Punkte ein.

Häufige Fragen

Welche Daten bekommt Payback, wenn ich meine Karte zeige?
Laut den Datenschutzhinweisen von Payback meldet der Händler deine Kundennummer und die sogenannten Rabattdaten: welche Waren oder Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Zeitpunkt des Einkaufs. Das gilt auch ohne Werbe-Einwilligung, denn ohne diese Daten könnte Payback keine Punkte gutschreiben. Eine Ausnahme sind Apotheken. Sie melden keine Waren an Payback, nur den Vorgang selbst.
Kann ich Payback nutzen, ohne in Werbung einzuwilligen?
Ja. Payback schreibt ausdrücklich, dass du ohne die Einwilligung in personalisierte Werbung Punkte sammeln und einlösen kannst. Dann findet die dort beschriebene Auswertung für Werbung und Marktanalysen nicht statt. Die App als „persönlicher Shopping Assistent“ ist nach den App-Hinweisen allerdings nur mit Einwilligung nutzbar. Wer konsequent sein will, bleibt bei der Plastikkarte.
Wie widerrufe ich die Payback-Einwilligung?
Payback nennt drei Wege: online über dein Kundenkonto auf PAYBACK.de, telefonisch beim Service Center oder schriftlich an PAYBACK GmbH, Postfach 23 21 03, 85330 München. Payback informiert die betroffenen Partnerunternehmen dann selbst. Für die Einwilligung in der App kommt der Weg direkt über die App dazu. Andere Einwilligungen, etwa das Online Marketing-Einverständnis, bleiben vom Widerruf unberührt und müssen extra widerrufen werden.
Wie viel ist ein Payback Punkt wert?
Payback schreibt selbst: 1 Punkt entspricht 1 Cent, 100 Punkte sind ein Euro. Bei vielen Partnern gibt es einen Punkt pro 2 Euro Einkaufswert, als Beispiel nennt Payback dm. Das entspricht einem Rabatt von etwa einem halben Prozent, Coupons und Aktionen kommen dazu. Einlösen lässt sich ab 200 Punkten.
Was passiert mit meinen Punkten, wenn ich Payback kündige?
Nicht eingelöste Punkte verfallen mit dem Ende der Teilnahme, so steht es in den Teilnahmebedingungen. Kündigen kannst du jederzeit ohne Frist in Textform. Wer noch mindestens 200 Punkte hat, sollte sie vorher einlösen. Unabhängig davon verfallen Punkte am 30. September eines Jahres, frühestens aber 36 Monate nach ihrer Gutschrift.
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